Psychotherapeutische Praxis für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Veronika Günther

Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene 

In keiner Lebensphase verändert sich der Mensch so stark wie in Kindheit und Jugend – sowohl körperlich als auch seelisch. Jedes Mädchen und jeder Junge sucht dabei seinen eigenen passenden Weg. Schwierige Phasen sind normal und keine Entwicklung ist geradlinig. 

Krisen und Konflikte können Kinder und Jugendliche aber auch überfordern. Dann können aus Angst und Bedrückung, Rückzug und Trotz, Widerstand und Wut seelische Erkrankungen werden, die eine Behandlung bei einer approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin erfordern. Auch für Eltern ist es nicht einfach, die normalen Krisen ihrer Kinder von psychischen Störungen zu unterscheiden. Ich kann gemeinsam mit Ihnen klären, ob und welche psychotherapeutische Behandlung notwendig ist und zur Verbesserung Ihres seelischen Befindens beitragen kann.

Im Bereich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie werden Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vom ersten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr erbracht. 

Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr können auch ohne die Zustimmung der Eltern oder Bezugspersonen eine Psychotherapie beginnen. 

Verhaltenstherapie

Die Verhaltenstherapie (VT) hat sich aus der Lerntheorie entwickelt. Daher ist der zentrale Grundgedanke noch heute, dass menschliches Verhalten erlernt wird und dass der Mensch während der gesamten Lebensspanne umlernen oder auch verlernen kann. Auch störendes oder ungünstiges Verhalten kann zum Positiven korrigiert werden. Dies gilt nicht nur für Verhalten, sondern auch für Gedanken und Gefühle oder körperliche Reaktionen. 

Die Grundlage jeder Therapie ist die vertrauensvolle Beziehung und Zusammenarbeit zwischen PsychotherapeutIn und PatientIn. 

Für jede/n PatientIn wird ein individueller Behandlungsplan erstellt. Veränderungsziele werden gemeinsam mit PatientInnen aufgestellt und die Behandlungsmethoden werden daran angepasst. Dazu wird das problematische Verhalten genau analysiert: wann und wie genau tritt es auf und welche Konsequenzen hat das Verhalten? Mit verhaltenstherapeutischen Behandlungsmethoden, die wissenschaftlich geprüft und hinsichtlich ihrer Wirkung zur Linderung der psychischen Auffälligkeiten ausgewertet werden, werden Patient*innen angeleitet, wieder selbst und ohne Hilfe Probleme und Aufgaben zu lösen. Besonders wichtig ist es transparent zu sein und die Methoden Schritt für Schritt zu erläutern, damit sie dann auch von den Patient*innen übernommen werden können. 

Im Zentrum der Psychotherapie steht, dass durch aktives Handeln am aktuellen Problem neue Erfahrungen gemacht werden sollen. Mit Hilfe von Ressourcen der/des PatientIn kann das Problemverhalten verändert werden, so dass psychische Auffälligkeiten reduziert werden können.

„Was kann ich ab heute lernen, damit es mir bald besser geht?“

Verhaltenstherapie bedeutet somit Hilfe zur Selbsthilfe. 

Ziel ist es, PatientInnen in die Lage zu versetzen, nach der Therapie diese Strategien eigenständig anwenden zu können und damit auch kommende schwierige Situationen gut meistern zu können.

Welche psychotherapeutischen Angebote gibt es?

Ambulante Psychotherapie

Eltern, Jugendliche und junge Erwachsene können sich telefonisch in der Praxis melden, um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren. 

Bitte bringen Sie zum Erstgespräch folgende Dinge mit:

  • aktuelle und gültige Krankenversichertenkarte (vom Kind, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen)
  • evtl. vorhandene Vorbefunde oder Arztbriefe
  • Schulzeugnisse
  • bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten: Einverständniserklärung in die psychotherapeutische Behandlung
  • die unter Downloads befindlichen und von Ihnen unterschriebenen bzw. ausgefüllten Dokumente.

 

Zu Beginn stehen die sog. Psychotherapeutischen Sprechstunden und Probatorischen Sitzungen zur Verfügung. Hierbei soll geklärt werden, ob eine behandlungsrelevante psychische Erkrankung vorliegt und welche Therapie- und Behandlungsformen für das Kind, den Jugendlichen oder jungen Erwachsenen sinnvoll wären. Nach diesen ersten Sitzungen entscheiden Eltern, Kind, Jugendliche oder/und junge Erwachsene und Therapeut*in gemeinsam, ob eine Therapie bei der Krankenkasse beantragt werden soll.

Wird eine psychotherapeutische Behandlung beantragt, schließt sich eine Kurzzeittherapie an. Bei gesetzlich versicherten Patient*innen ist von 2 x 12 Sitzungen (plus 2 x 3 Sitzungen für Bezugspersonen, z.B. Eltern) auszugehen. Bei einer Langzeittherapie ist von insgesamt 60 Sitzungen bis hin zu 80 Sitzungen auszugehen.

Therapiesitzungen finden in der Regel 1-2 Mal pro Woche statt und dauern 50 Minuten. In regelmäßigen Abständen sind zudem Eltern- bzw. Bezugspersonenstunden vorgesehen. 

Wie beantrage ich eine Psychotherapie?

Gesetzliche Krankenversicherung

Sie können mit Ihrer Krankenversicherungskarte direkt meine psychotherapeutische Praxis aufsuchen. Sie müssen sich nicht überweisen lassen. 

Wenn Sie in der Sprechstunde übereingekommen sind, dass eine psychotherapeutische Behandlung stattfinden soll, muss diese in der Folge bei der Krankenkasse angezeigt bzw. vorab beantragt werden. Jede/r Psychotherapeut*in hat die dafür auszufüllenden Formulare in der Praxis. Zusätzlich ist eine ärztliche Abklärung nötig um festzustellen, ob körperliche Ursachen für die psychische Erkrankung verantwortlich oder mitverantwortlich sind („Konsiliarbericht“).

 

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Privatversicherte Patient*innen besprechen vor der ersten Probatorischen Sitzung individuell mit ihrer Versicherung ab, wie das Antragsverfahren und die damit verbundene Kostenerstattung abläuft, z.B. Stellung eines Antrags auf Kostenübernahme. Der/die Psychotherapeut*in kann keine Zusage über die Höhe der zu erwartenden Erstattung machen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) direkt mit den Patient*innen. Gerne können wir persönlich, z.B. im Rahmen des Erstgesprächs darüber sprechen.

 

Selbstzahler

Sie sind an keine Formalitäten gebunden. Das Honorar wird individuell festgelegt.

Quellen: 

https://www.bptk.de/psychotherapie-fuer-kinder-und-jugendliche/

https://www.lpk-rlp.de/frpatientenundratsuchende/informationen.html
 

© Praxis für Psychotherapie Petershausen Veronika Günther. Alle Rechte vorbehalten. 

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